„Wir sollten die Finger von Sondervermögen lassen, in denen noch größere Summen Geld liegen und die beispielsweise der langfristigen Vorsorge dienen“, kommentiert Rechnungshofpräsident Kay Scheller Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP), die Zahl der „Schattenhaushalte“ zu reduzieren.
Diese „Schattenhaushalte“ würden nach der Auflösung an den Finanzminister fallen und könnten für „kurzfristige Zwecke verfrühstückt“ werden, warnt Rechnungsprüfer Scheller im Spiegel. Lindner hatte erst kürzlich angekündigt, er wolle die Zahl der Sondervermögen reduzieren. Als Finanzminister nutzte er bereits mehrfach derartige Sondermittel.
Verschiebebahnhof für Steuergelder
Lindner finanziert den bis zu 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Bereits kurz nach seinem Amtsantritt verschob er rund 60 Milliarden an nicht genutzten Corona-Hilfen in den Energie- und Klimafonds. Zeitgleich änderte die Koalition eine Anrechnungsregel für Sondervermögen. Dagegen klagt jetzt die Union in Karlsruhe.
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„Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die neue Anrechnungsregel verfassungswidrig ist, wäre auch die jetzt geplante überjährige Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds infrage gestellt“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, im Spiegel zu der umstrittenen Vorgehensweise des Finanzministers.
Scheller: Zweifelhafte Rechtfertigung
Lindner hatte die erneute Auslagerung von Schulden in einen Schattenhaushalt auch als Signal an Kapitalgeber verteidigt. Man signalisiere den Käufern deutscher Staatsanleihen, dass die Schuldenbremse prinzipiell weiter gelte. Rechnungshofchef Scheller bezweifelt diese Argumentation: „Den Kapitalmärkten ist egal, ob sich der Bund für den Haushalt oder Sondertöpfe verschuldet – sie schauen vor allem auf die Tragfähigkeit der Gesamtverschuldung.“
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Quelle: dts, bo