Termin- und Leistungsdruck, Unterbrechungen und der Zwang zum schnellen Arbeiten sind die häufigsten psychischen Arbeitsbelastungen. Eine ständige Erreichbarkeit führt zu Stress, gesundheitlichen Beschwerden und damit zu einer Beeinträchtigung des Privatlebens.
Zu diesem Resultat kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrem Stressreport von 2012. Ganz offensichtlich hat ein Nachkomme Eulenspiegels, der sein närrisches Treiben heutzutage politisch verwirklicht, diesen Stressreport gelesen. Das Ergebnis war eine Idee, die in der Bundestagsinformation hib vom 23. Januar 2017 nachzulesen ist. Dort heißt es:
Die Linke verlangt eine Anti-Stress-Verordnung
„Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung, eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen. In einem Antrag schreibt sie, der beschleunigte Arbeitsalltag vieler Beschäftigter sei von einer Zunahme psychischer Belastungen geprägt. Eine Anti-Stress-Verordnung könne den betrieblichen Akteuren im Dialog mit den Beschäftigten garantieren, die Ursachen psychischer Belastungen zu benennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Als mögliche Gefährdungsfaktoren müsse eine solche Verordnung mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialen Einflussfaktoren, die Bedingungen des Arbeitsplatzes, die Arbeitsumgebung sowie die Arbeitszeit berücksichtigen, heißt es in dem Antrag.“
Bundestag lehnt Antrag ab – Stress geht weiter
Erwartungsgemäß wurde der Oppositions-Antrag zu Bekämpfung von Arbeitsstress (Anmerkung: nur die Regierung hat gute Ideen!) am 19. Mai 2017 vom Bundestag abgelehnt. Jetzt kann unser moderner Eulenspiegel über einen neuen Gesetzesvorschlag nachdenken. Wie wäre es mit „Ein Glas Rotwein pro Woche auf Kosten der Krankenkasse“. Das wäre nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesund und ist politisch risikolos. Der Antrag würde natürlich auch abgelehnt, aber man könnte sich beim Wähler beliebt machen und hätte einen Arbeitsnachweis erbracht. Ja, Opposition kann Spaß machen, wenn man ein Eulenspiegel-Gen in sich trägt.