Der Streit um die Strafbarkeit des Schwarzfahrens geht in die nächste Runde. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind jetzt die Länderjustizminister auf der Suche nach einer Lösung.
Die Länderjustizminister streiten, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß ist. Wer ohne Fahrschein fährt, dem kann wegen des „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ im Wiederholungsfall sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg, wollen den Strafparagrafen aufweichen oder streichen.
Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einstufen
„Ich bin dafür, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern“, zitiert der „Spiegel“ Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Auch sein Thüringer Kollege Dieter Lauinger (Grüne), Vorsitzender der Justizministerkonferenz, zweifelt an der „Sinnhaftigkeit“ von Freiheitsstrafen für Schwarzfahrer, heißt es aus seinem Hause.
Verkehrsbetriebe sollen Zugangskontrollen einführen
Die Minister von NRW, Peter Biesenbach (CDU), und Hamburg, Till Steffen (Grüne), nennen als Argumente für eine Reform die hohen Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe – Verkehrsbetriebe sollten wirksame Zugangskontrollen einführen. Widerstand leisten Bayern und Hessen. Die Reformpläne wären „eine Kapitulation des Staates vor den Massendelikten“, warnt Hessens Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).
Die Linke erinnert an Verfassungsgerichtsurteil
Bereits am 6. Februar hatte die Partei Die Linke in einer kleinen Anfrage im Bundestag darauf hingewiesen, daß ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1977 existiert, “ wonach sämtliche Strafzwecke -wie Resozialisierung, Schuldausgleich, Prävention, etc. – in ein „ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen sind“.
In diesem Zusammenhang will die Fraktion der Linken auch Einzelheiten über die von 2012 bis 2017 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wissen. Diese kann verhängt werden, wenn die Verurteilten die Geldstrafe nicht bezahlen können. Hiervon sei vor allem der ärmere Teil der Bevölkerung betroffen.
Quelle: Red. mit Material der dts-Nachrichtenagentur, hib vom 6.2.2018