Schwarzgeld auf Konten im Ausland zu bunkern wird durch den internationalen Datenaustausch immer riskanter. Auch Briefkastenfirmen sind ins Gerede gekommen und werden jetzt besser kontrolliert. Was bleibt dem armen Steuersünder da noch? Ist doch klar, er haut das Geld auf den Kopf und hat Spaß!
Aber Vorsicht, unser Finanzminister ist eine echte Spaßbremse. Er hat für diesen Fall vorgesorgt. Der Grund: die Bundesregierung will ihren Kampf gegen die Geldwäsche verstärken und hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht: das „Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“. Hört sich harmlos an, hat es aber für den bisher unentdeckten Steuervermeider in sich!
Das Kontrollnetz wird engmaschiger
Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf erweitert den „Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten“ erheblich. Das sind die Leute, die bei Bareinzahlungen über 10000 Euro eine staatliche Kontrollstelle gegen Geldwäsche verständigen müssen. Zukünftig müssen nicht nur Spielbanken und Veranstalter von Glücksspielen im Internet diese Meldung machen, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
Autohändler und Juweliere im Visier
„Um die mit hohen Barzahlungen verbundenen Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern, sollen zukünftig auch Güterhändler vom Geldwäschegesetz erfasst werden, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Als Güterhändler gelten für den Gesetzgeber alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Damit dürfte zum Beispiel auf Gebrauchtwagenhändler oder Juweliere ein erhöhter Arbeitsaufwand zukommen, da Barzahlungen in diesen Höhen dort durchaus üblich sind.
Automaten-Junkies und Pferdefreunde werden verschont
Es gibt aber auch gute Nachrichten. Otto Normalspieler darf weiter sein mühsam verdientes Geld in die Schlitze von Geldautomaten stecken. Aufgrund der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich bestehe auf der Spielerseite ein nur sehr geringes Geldwäscherisiko, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Auch Rennvereine, die Pferdewetten anbieten und die Einnahmen ausschließlich „zum Besten der Landespferdezucht“ verwenden, sollen von den Neuregelungen verschont werden.
Neue Superbehörde – die Generalzolldirektion sieht alles
Die für Steuersünder gefährlichste Neuerung ist aber die Neuorganisation der zuständigen Kontrollbehörden. Die bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelte „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“ wird der Generalzolldirektion unterstellt und damit dem Finanzministerium! Zusätzlich wird eine neue „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Dort werden zukünftig geldwäscherechtliche Meldungen entgegengenommen und analysiert. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung werden die zuständigen Behörden alarmiert. Dabei wird es sich wohl fallweise um Polizei, Zoll oder Steuerfahndung handeln.
Ein noch einzurichtendes elektronisches Transparenzregister, in dem alle „wirtschaftlich Berechtigten“ erfaßt werden, erleichtert der neuen Super-Kontrollbehörde die Arbeit.
Wohin mit dem Schwarzgeld
Es wird eng für Schwarzgeldbesitzer. Zeit also für eine Selbstanzeige, um zu retten, was noch zu retten ist. Was jetzt für reuige Steuersünder zu tun ist, darüber habe ich mit dem renommierten Fachanwalt für Steuerrecht und Dipl.Finanzwirt Dr. Peter Gussen aus Bochum gesprochen. Das Interview finden Sie in der Rubrik „Nachgefragt“ .