Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis erwartet etliche Klagen gegen den von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown.
Daran ändere auch die neue gesetzliche Grundlage nichts, meint der renommierte Jurist. „Natürlich ist das mittlerweile geänderte Infektionsschutzgesetz eine Verbesserung“, sagte Battis dem Handelsblatt.Der dort eingefügte Katalog von generell zulässigen Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung erfülle eine gewisse legitimierende Funktion.
Einzelfall maßgeblich
„Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass für die Gerichte immer die konkrete Anordnung des Landes oder der Gemeinde ausschlaggebend sein wird, für die Prüfung, ob eine Maßnahme zulässig ist.“ Es komme sogar auf den Einzelfall an.
„Auch künftig wird es also Klagen gegen die Bestimmungen des Shutdowns geben“, erklärt Battis und er folgert: „Und das mit Aussicht auf Erfolg.“ Ein einsamer Landstrich mit vergleichsweise niedriger Inzidenz in Schleswig-Holstein könne eben nicht genauso behandelt werden wie das Berchtesgadener Land oder Berlin-Kreuzberg.
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