Der Bundestag will den Solidaritätszuschlag 2021 abschaffen. Aber nur 90 Prozent der Steuerzahler können sich freuen. Besserverdiener sollen weiter solidarisch sein und zahlen.
369 Abgeordnete stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. 278 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab drei Enthaltungen. Durch eine Anhebung der Freigrenzen werden ca. 90 Prozent der Steuerzahler vollständig entlastet. Das entspricht einem steuerlichen Entlastungsbetrag von 9,8 Milliarden Euro (2021) und 11,2 Milliarden Euro (2022). Menschen mit höherem Einkommen sollen weiter einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Je höher der Verdienst, desto geringer die Entlastung!
Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer. 1991 zunächst befristet für ein Jahr eingeführt, wurde der „Soli“ 1995 als Dauerlösung zur Finanzierung der deutschen Einheitskosten gesetzlich festgeschrieben.
FDP-Chef Lindner bereitet Klage vor
Die Freien Demokraten sind mit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags nicht einverstanden und wollen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. „Wir werden im kommenden Jahr eine Klage vorbereiten gegen den Solidaritätszuschlag, wenn er dann noch erhoben wird“, erklärt FDP-Chef Christian Lindner bei n-tv. „Gesetze und Steuern, die verfassungswidrig sind, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, die müssen in Karlsruhe geprüft und aus dem Verkehr gezogen werden“, sagt Lindner.
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Quelle: rb, dts