Zukünftig macht sich strafbar, wer unwahre Angaben in Impfpässen, Genesenen- oder Testdokumenten einträgt oder Dokumente mit falschen Angaben nutzt. So steht es in einem Änderungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem er das Infektionsschutzgesetz ändern will.
Auch die Nutzung manipulierter Dokumente soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Funke-Mediengruppe droht Fälschern zukünftig eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das soll verhindern, dass Ärzte „aus Gefälligkeit“ falsche Angaben eintragen oder entsprechende Dokumente ausstellen. Dazu sagte Spahn: „Das sorgt für mehr Gerechtigkeit. Und das sorgt auch dafür, dass wir uns besser schützen. Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren.“
Im Zweifel – kein Zertifikat
Prinzipiell dürfen neben Ärzten auch Apotheker nachträglich Impfzertifikate ausstellen. Allerdings müssen sie die Vorlage eines Personalausweises und eines gültigen Impfpasses verlangen. Zudem darf eine nachträgliche Ausstellung von Zertifikaten nur in der räumlicher Nähe zu einem Impf-Ort erfolgen. Gibt es Zweifel an der Echtheit eines Impfpasses oder an den Angaben darin, darf kein Zertifikat ausgestellt werden. „Entsteht der Verdacht, dass eine unrichtige oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt wird, ist die Ausstellung zwingend zu unterlassen“, heißt es im Text-Entwurf des Ministeriums.
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dts, rb