Nach einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Beschäftigte auch nach der Corona-Pandemie dauerhaft die Möglichkeit erhalten, sich in bestimmten Fällen mittels einer Videosprechstunde beim Arzt krankschreiben zu lassen.
Die erstmalige Krankschreibung per Video sowie eine Verlängerung sollen, nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland, auch dann digital möglich sein, wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt gibt. Dazu heißt es im Entwurf zum „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ im Einzelnen: „Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“.
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Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf auch, dass die entsprechende Richtlinie durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), angepasst werden soll. Seit diesem Sommer gilt, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist.
Pflegehilfe-Apps von der Krankenkasse
Spahn plant außerdem, dass die Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf die Erstattung von digitalen Pflege-Helfern bekommen sollen. Dabei handelt es sich um Apps, welche die Betreuung von Pflegebedürftigen zu Hause oder auch in einem Pflegeheim unterstützen. Denkbar sind Anwendungen für die Organisation der Pflege, die Sturzprävention oder das Kontinenzmanagement.
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Quelle: dts, rb