Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen für denkbar.
Zwischen dem Inkrafttreten der Neuregelung und der Sanktion müsse jedoch ein Zeitraum liegen, der es dem Nichtgeimpften erlaube, auf die drohende Sanktion reagieren zu können, sagte Pestalozza dem Handelsblatt. Er müsse die Gelegenheit haben, sich impfen zu lassen, denn „ohne eine solche Übergangsregelung würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten“, meint der Staatsrechtler.
Nicht ohne Übergangsregelung
Eine weitere Bedingung ist für Pestalozza das Fehlen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen könnten. Außerdem müsse das Impfangebot zeitlich und örtlich zumutbar sein und die betreffende Person dürfe zudem nicht aus „nachvollziehbaren Gründen“, etwa wegen eines Auslandsaufenthalts, daran gehindert sein, ein Impfangebot wahrzunehmen.
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