Eine allgemeine Impfpflicht sei durchaus vertretbar – „und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig, so der renommierte Jurist.
„Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt“, sagte Battis der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, habe dahinter zurückzutreten.
Extreme Ausmaße
Geschützt werden müssten etwa kleine Kinder ebenso wie Menschen, die wegen einer schweren Krankheit oder Impfunverträglichkeit nicht geimpft werden könnten. Dies sei inzwischen gängige Meinung unter führenden Verfassungsrechtlern, da die Corona-Pandemie solch extreme Ausmaße angenommen habe.
Vorbild Österreich
Auf die Frage, wann eine solche Impfpflicht kommen sollte, sagte Battis: „Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.“ Österreich, wo eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 beschlossen wurde, könnte nach seiner Ansicht Vorbild sein.
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Für Battis ist klar, dass es jetzt weniger um eine Rechtsfrage, als um die Umsetzung des Rechts gehen müsse. Dafür müsse der Staat sicherstellen, dass Impfverweigerer in strenge Quarantäne kämen und es dürfe nur wenige Ausnahmen geben. Das gelte etwa für Menschen mit nachgewiesenen gesundheitlichen Problemen (Impfunverträglichkeit).
Auch über Gewissensfreiheit, etwa aus religiösen Gründen, könne man diskutieren, meint Battis, der aber einschränkt: dann müsse genau geprüft werden, wie früher bei Wehrdienst-Verweigerern. „Bis dahin gehören diese Menschen unter strikte Quarantäne“, so der Rechtswissenschaftler.
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Quelle: dts, rb