„Die Gottesdienste überall pauschal zu verbieten, halte ich für sehr problematisch“, sagt der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier. Er übt scharfe Kritik an einem Verbot von Gottesdiensten an Ostern. Gerade in dieser dramatischen Lage sehnten sich viele Menschen nach seelischer Erbauung und geistlichem Zuspruch, daher habe ihn das Verbot schockiert.
„Zum ersten Mal seit Menschengedenken wird es keine Ostergottesdienste geben“, sagte Dreier in einem Gespräch mit der Rheinischen Post und fragte, warum Gottesdienste nicht organisiert werden könnten wie Plenarsitzungen oder Pressekonferenzen. „So voll sind unsere Gotteshäuser ja in der Regel nun auch wieder nicht“, meint Dreier. Er schlägt vor, die Kapazität in den Kirchen zu begrenzen, Abstandsregeln einzuführen und die Kirchen zu ermuntern, mehrere Gottesdienste an einem Tag abzuhalten.
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„Online-Gottesdienste sind kein wirklicher Ersatz“, sagt der Staatsrechtler. Angesichts der drastischen Eingriffe in Grundrechte während der Coronavirus-Pandemie empfiehlt Dreier, alsbald darüber nachzudenken, einige Verbote zu lockern. „Mein Eindruck war, dass man das Infektionsschutzgesetz anfangs vielleicht etwas überstrapaziert hat“, meint der renommierte Hochschullehrer.
Hintergrund:
Professor Dr. Horst Dreier ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Von 2001 bis 2007 war er Mitglied des Nationalen Ethikrates.
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Quelle: dts