Für den Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart ist die Maskenpflicht zwar grundsätzlich legitim, aber in Schulen stelle die Pflicht einen „deutlich gravierenderen Eingriff“ dar und belaste die Schüler „unverhältnismäßig“.
Gegenüber dem Handelsblatt sprach sich der Jurist für ein differenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Maskenpflicht aus. Hier müssten andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte.
Maskenpflicht ist legitim
Trotzdem hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Die Maskenpflicht stelle im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten eine „nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar“, so der Leipziger Staatsrechtler in dem Gespräch mit der Zeitung.
Keine Ausnahme für Geimpfte
Da die Maskenpflicht ein „wirksames Mittel der Prävention“ darstellen dürfte, sei sie jedenfalls für geschlossene Räume und Ansammlungen mit einer Vielzahl von Personen „verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt“. Aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz und der praktischen Durchsetzbarkeit schloss Degenhart an dieser Stelle auch Geimpfte mit ein.
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