Privilegien für Geimpfte könnten nach Einschätzung des Berliner Staatsrechtlers Christoph Möllers für eine gewisse Übergangsfrist durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages untersagt werden. Nach Möllers Meinung hat der Gesetzgeber „einen gewissen Spielraum“.
Grundsätzlich stehe es Privatbetrieben wie etwa Restaurants oder Touristikunternehmen zwar frei, Personen von ihren Angeboten auszuschließen, so der Professor für öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität. Damit könnten theoretisch auch Menschen ohne Impfpass abgewiesen werden, so Möllers im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.
Gesetzgeber hat einen Spielraum
Möllers ist aber sicher, daß der Gesetzgeber das anders sieht und das Anti-Diskriminierungsrecht ergänzen wird. Der Rechtswissenschaftler schränkt gegenüber der Zeitung aber ein, das hätte „verfassungsrechtliche Grenzen“. Jedoch für eine Übergangsphase von einigen Monaten hätte der Gesetzgeber an dieser Stelle einen gewissen Spielraum.
Impf-Priorität: Bundestag gefordert
Die Entscheidung darüber, in welcher Reihenfolge geimpft wird, müsste nach Einschätzung des Berliner Hochschullehrers ebenfalls vom Bundestag getroffen werden. „Es ist sehr seltsam, dass eine Priorisierungsentscheidung, die das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar betrifft, nicht vom Gesetzgeber vorgegeben worden ist.“ Denn damit verbinde sich „die sehr reale Möglichkeit, dass Personen, die später geimpft werden, gesundheitliche Schäden davontragen“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur