„Grundsätzlich sollte der E-Scooter wie ein Fahrrad behandelt werden, sodass die Nutzung auf Radwegen und, wo diese nicht vorhanden sind, auf der Straße möglich sein sollte“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg.
Die Freigabe von Gehwegen solle „je nach lokalen Rahmenbedingungen im Ermessen der Kommunen liegen“, so Landsberg gegenüber der Rheinischen Post. Der Elektroroller sei ein „modernes Kleinfahrzeug, das in vielen europäischen Städten gerade von jungen Menschen gerne genutzt wird“, meint der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Um die Regulierung von Schadensereignissen sicherzustellen, solle „eine Versicherungsplakette vorgeschrieben werden und die Nutzung erst ab dem 15. Lebensjahr erlaubt sein“, sagt Landsberg. Eine in der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vorgesehene Differenzierung nach der Höchstgeschwindigkeit, bei der bis zwölf Stundenkilometer auf dem Gehweg gefahren werden darf, lehnt der Städte- und Gemeindebund als „nicht sachgerecht, da kaum kontrollierbar“ ab.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur