Der Deutsche Städtetag bezweifelt, dass sich das „Knöllchen-Urteil“ des Frankfurter Oberlandesgerichts auch auf andere Bundesländer auswirkt. Die meisten Städte außerhalb Hessens setzten bei der Überwachung bereits auf eigenes Personal. Ein Parksünder hatte gegen das Verwarngeld eines als „Stadtpolizist“ eingesetzten privaten Leiharbeitnehmers geklagt.
„Deshalb hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt keine unmittelbare Signalwirkung für Städte in anderen Bundesländern“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In Frankfurt am Main hatte das Oberlandesgericht am Montag ein Urteil veröffentlicht, demzufolge die Überwachung des Parkraums als hoheitliche Aufgabe nicht auf private Dienstleister übertragen werden darf.
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Der ADAC begrüßt das Urteil: „Das Urteil des OLG Frankfurt schafft aus Sicht des ADAC Rechtssicherheit, dass Kommunen hoheitliche Aufgaben nicht an private Dritte auslagern dürfen“, sagte ein Sprecher. Frankfurt müsse sich nun eine gesetzeskonforme Art der Parkraumüberwachung überlegen.
Urteil nur für öffentlichen Parkraum
Die Stadt Darmstadt hatte am Dienstag angekündigt, die Verkehrsüberwachung wieder vollständig durch städtisches Personal erledigen zu lassen. Dedy wies allerding gegenüber RND darauf hin, dass das aktuelle Urteil nur für den öffentlichen Raum gelte. „Auf privaten Flächen, wie beispielsweise Parkflächen vor Supermärkten, können private Dienstleister die Parkraumüberwachung übernehmen“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur