Die Bezüge der 21 Millionen Rentner wurden Mitte des Jahres (1.7.) um 3,45 Prozent in Westdeutschland und um 4,2 Prozent in Ostdeutschland erhöht. Damit werden nun erstmals 51.000 Rentenempfänger steuerpflichtig.
Ab dem Veranlagungsjahr 2020 müssen Ruheständler für Einkünfte, die den Grundfreibetrag der Rente übersteigen, erstmals Einkommensteuer zahlen. Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass sie nach der Rentenerhöhung weniger Geld zur Verfügung haben, als vorher. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums (BMF) auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand hervor.
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Herbrand sagte dazu in der Rheinischen Post: „51.000 neue Einkommensteuerpflichtige sind eine gute Nachricht für den Bundesfinanzminister. Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“.
BMF: Nebeneinkünfte verursachen Steuerpflicht
Das Ministerium weist in seiner Antwort an den FDP-Abgeordneten darauf hin, dass die Steuerpflicht nicht nur dadurch entstehen kann, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente erstmals den Grundfreibetrag von 9.408 Euro übersteigt. Auch andere steigende Einkünfte – etwa Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte – könnten dazu beitragen, dass Ruheständler steuerpflichtig würden.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur