Laut Gesetz sollen verurteilte Straftäter für die von ihnen verursachten Gerichtskosten aufkommen. Doch das tun sie in der Regel nicht und so muss der Steuerzahler, in Form der Landesjustizkassen, für die angefallenen Prozesskosten aufkommen.
Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie viele Sitzungstage ein Verteidiger anwesend war und wie viele Gutachten nötig waren. Am teuersten sind Mordprozesse, die oft knapp 20.000 Euro kosten. Zur Belastung für die Staatskasse werden die Prozesskosten, wenn ein Straftäter nicht genug Geld hat, fand jetzt die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ heraus.
Gerichtskostengesetz ist nicht kostendeckend
Die Bundesländer klagen über die im Gerichtskostengesetz veranschlagten geringen Sätze für die Kostenerstattung. Wer beispielsweise zu einer Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren verurteilt wird, muss die Anwalts- und Gutachterkosten bezahlen und zusätzlich ganze 420 Euro für die restlichen Gerichtskosten. Von diesem Betrag sind die Kosten für den Richter, den Staatsanwalt, die Sicherheitsleute, den Unterhalt der Gerichtsgebäude und die Heizung zu begleichen. Das kann so nicht funktionieren.
Verurteilte Täter kommen finanziell billig davon
In einer internen Finanzfolgenabschätzung zum „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ geht das Bundesjustizministerium davon aus, dass die Behörden im Schnitt nur 20 Prozent der vom Staat gezahlten (vorgestreckten) Pflichtverteidigerkosten von den Verurteilten zurückbekommen.
„Selbst wenn die angeforderten Verfahrenskosten zu 100 Prozent beitreibbar wären, würde nur eine marginale Kostendeckung erreicht“, schreibt das Justizministerium Baden-Württemberg zum Problem der so entstehenden Finanzierungslücke.
Bundesländern fehlt der Überblick
Auffällig ist für die Zeitung, mit wie wenig Eifer viele Bundesländer hinter ihrem Geld her sind. Die meisten hätten nicht einmal einen Überblick über ihre Forderungen. Außerdem gibt es nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung keinen Abgleich zwischen der Steuerkasse und der Justizkasse. Deshalb könne es passieren, dass jemand eine Steuergutschrift ausgezahlt bekommt, obwohl er noch Gerichtskosten schuldig ist.
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R.B. dts-Nachrichtenagentur