Als Reaktion auf die Karlsruher Entscheidung vom letzten Freitag (13.8.) bei der ein Eilantrag von FDP, Linken und Grünen gegen die Wahlrechtsreform der Regierung abgelehnt wurde, appelliert der Bund der Steuerzahler (BdSt) an alle Parteien sich gütlich zu einigen.
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sei ein Weckruf an die Parteien, heißt es in einer Erklärung des BdSt. Der Steuerzahlerbund fordert eine Rückkehr zu der im Bundeswahlrecht als „Norm-Parlamentsgrösse“ vorgesehenen Anzahl von 598 Abgeordneten (Aktueller Bundestag: 709 Abgeordnete).
Platzproblem im Bundestag
Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen für ein stetiges Anwachsen der Bundestagsmandate. Experten rechnen bei der nächsten Bundestagswahl im September 2021 sogar mit bis zu 900 Abgeordneten. Das würde die räumlichen Möglichkeiten des Bundestages an den Rand des Machbaren bringen.
XXL-Bundestag nicht vermittelbar
BdSt-Präsident Reiner Holznagel sieht diese Entwicklung kritisch und sagt dazu: „Ein unnötig teurer XXL-Bundestag ist den Bürgern nicht vermittelbar, weil er keinen parlamentarischen Mehrwert schafft, die Würde eines jeden einzelnen Mandats mindert und die Wähler mit ihrer Stimmabgabe zu Würfelspielern degradiert.“
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PM BdSt vom 13.8.2021