Immer weniger Geld bleibt Beschäftigten vom Bruttoeinkommen übrig. Daran ändern auch die „Entlastungspakete“ der Bunderegierung wenig. Progression und Inflation nagen am Einkommen.
Der „Steuerzahlergedenktag“ des Bundes der Steuerzahler (BdSt) dokumentiert diese für die arbeitende Bevölkerung unerfreuliche Entwicklung seit vielen Jahren. Der Tag, an dem die Beschäftigten „in die eigene Tasche“ arbeiten, wandert unaufhaltsam Richtung Jahresende (= 100 Prozent Steuerquote). Soweit wird es wohl nicht kommen, aber am Mittwoch (13.7.) wurde ein neuer Spitzenwert bei der Steuerbelastung erreicht. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde (rein rechnerisch) durch Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt.
53 Prozent für den Fiskus
Die vom BdSt errechnete Einkommensbelastung von 53 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte. Doch die Steuerlast ist nicht gleichmäßig verteilt. Allein lebende Arbeitnehmer zahlen mehr als Mehr-Personen-Haushalte.Im Durchschnitt zahlen sie 53,9 Prozent. Ihr Steuerzahlergedenktag wäre damit erst der 16. Juli.
Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte war bereits am 12. Juli bei einer Belastungsquote von 52,8 Prozent. Selbst Familien haben damit weniger als die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.
Fairness geht anders
BdSt-Präsident Reiner Holznagel stellt klar: „Mit Steuern, Abgaben und Zwangsbeiträgen werden wichtige Leistungen für die Bürger finanziert.“ Doch fair sei es nicht, dass „mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird.“ Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb eine Diskussion, ob diese hohe Belastung der Bürger gerechtfertigt ist. Die Einkommensbelastung müsse gesenkt werden, damit die Menschen wieder mehr Geld zur freien Verfügung haben, fordert der Steuerzahlerbund.
Mittelschicht entlasten
Den Weg, die Belastungsquote wieder unter die 50-Prozent-Marke zu drücken, liefert der BdSt als „3-Punkte-Appell“ bei seiner Kritik gleich mit. Die „kalte Progression“ im Einkommensteuerrecht müsse, angesichts der aktuellen Rekordinflation, abgebaut werden. „Der Staat darf nicht zum Inflationsgewinner werden,“ sagt BdSt-Chef Holznagel. Der zweite Punkt sei die Absenkung des Stromsteuersatzes und eine Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Heizstoffe. Außerdem fordert der Bund der Steuerzahler eine durchgreifende Reform der Einkommensteuer „vor allem zugunsten der Mittelschicht“.
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Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Ursache dafür ist zum Beispiel die historisch hohe Inflationsrate, die zu steigenden Verbraucherpreisen und somit höherer Belastung durch die Umsatzsteuer führt. Hinzu kommt eine Summe kleinerer Effekte: Im Bereich der Sozialversicherungen ist der Beitragssatz für Kinderlose in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Im Vorjahresvergleich sind zudem die CO2-Abgaben auf Kraft- und Heizstoffe um 20 Prozent und die Rundfunkabgabe um 5 Prozent erhöht worden.
Hintergrund
Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) erhebt das Statistische Bundesamt regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürgerinnen und Bürger. Auf Grundlage dieser Daten errechnet der Bund der Steuerzahler dann den „Steuerzahlergedenktag“.
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Quelle: BdSt