Die Große Koalition plant wegen der Corona-Epidemie eine Änderung der Strafprozeßordnung (StPO). Ziel der für nächste Woche geplanten Änderungen ist es, dass keine Verfahren durch Infektionsschutzmaßnahmen oder Corona-Erkrankungen in den Strafsenaten der Gerichte scheitern.
Kann der Strafprozess wegen Corona nicht durchgeführt werden, besteht durch die Verschiebung die Gefahr einer Verjährung der Straftat. Die Angeklagten, die deshalb in Untersuchunghaft sind, müßten dann freigelassen werden. Aus diesem Grund sollen Strafverfahren zukünftig bis zu drei Monate aus Infektionsschutzgründen unterbrochen werden können. Bisher sind Unterbrechungen nur für drei Wochen möglich. Bei einer richterlichen Erkrankung sind es höchstens zwei Monate.
Mehr Zeit für Insolvenzantrag
Außerdem will die Koalition das Insolvenzrecht ändern. Dabei sollen Firmen, die wegen der Corona-Krise zahlungsunfähig geworden sind, erst bis Ende September einen Insolvenzantrag stellen müssen. Nach geltender Rechtslage muss dies innerhalb von drei Wochen geschehen. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Berufung auf „Koalitionskreise“.
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Darüber hinaus wird in der Koalition noch über einen möglichen Straftatbestand für die Verbreitung von Falschmeldungen („Fake News“) debattiert. Die geplanten Änderungen in Strafprozessordnung und Insolvenzrecht sollen in den kommenden Wochen im Bundestag und am 3. April im Bundesrat beschlossen werden.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur