Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant eine Reform der Strafprozessordnung, um Mammutverfahren wie den NSU-Prozess in München zu straffen. In einem internen Vermerk des Ministeriums, über das die Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichtet, heißt es, es bestehe weiterhin die Notwendigkeit zu Reformen. Dies betreffe vor allem so genannte „Umfangsverfahren, die die Gerichte zunehmend vor zeitliche, personelle und organisatorische Herausforderungen stellen“.
Länder-Justizminister warnen vor überlangen Verfahren
Im vergangenen Jahr hatten 80 hochrangige Richter auf dem Strafkammertag in Würzburg gefordert, Strafverfahren „effektiver und praxistauglicher“ zu machen. Auch die Justizminister der Länder hatten auf ihrer letzten Konferenz gewarnt, Umfangverfahren wie in München oder der Love-Parade-Prozess in Düsseldorf seien kaum noch handhabbar. Am Dienstag soll der NSU-Prozess mit dem nunmehr 405. Verhandlungstag weitergehen.
Auch Richterbund fordert kürzere Strafverfahren
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, unterstützt den Plan von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), lange Gerichtsverfahren möglichst zu straffen. „Die Strafprozessordnung gehört erneut auf den Prüfstand“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). „Insbesondere umfangreiche Strafverfahren stellen die Justiz immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Insofern liegt das Bundesjustizministerium richtig, wenn es die Probleme bei Umfangverfahren besonders in den Blick nehmen will.“ Rebehn fügte hinzu: „Der Strafkammertag hat bereits eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um den Strafprozess effektiver zu gestalten. Die Vorschläge gilt es sehr genau zu prüfen.“