Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Falschparkern und Rettungsgassen-Rowdies drohen künftig höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg. Die Änderungen könnten noch 2019 in Kraft treten.
Besonders die immer wieder auftretenden Probleme bei Rettungsgassen auf der Autobahn sind dem Verkehrsminister ein Dorn im Auge. Scheuer findet es gerecht, „dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben.“ Deshalb kann künftig die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse genauso bestraft werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Den ignoranten Verkehrsteilnehmern drohen zukünftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro. Dazu kommt noch ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Erweiterte Freigabe von Busspuren
Busspuren sollen für Pkw und Motorräder mit Beiwagen, wenn sie mit mindestens 3 Personen besetzt sind, freigegeben werden können. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Das Verkehrsministerium verspricht sich durch diese Maßnahme eine Reduktion des Individualverkehrs. Die FDP-Fraktion bezweifelt die verkehrslenkende Wirkung dieser Maßnahme. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte deren verkehrspolitischer Sprecher, Oliver Luksic: „Ob die neuen Regeln zu Busspuren einen Praxistest bestehen ist fragwürdig, da neben der Kontrolle die Frage offen bleibt, ob Busse nicht blockiert werden“.
Parken auf dem Radweg wird teuer
Andreas Scheuer ist, nach eigenem Selbstverständnis, nicht nur Verkehrsminister, sondern auch „Fahrradminister“. Mit dieser StVO-Änderung lässt er seinen starken Worten auch Taten folgen. So steigen die „Parkgebühren“ für das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Radwegen erheblich. Waren es bisher günstige 20 Euro, so kassieren die Politessen zukünftig bis zu 100 Euro. Das gilt ebenfalls für Gehwege, Schutzstreifen und das Halten in der zweiten Reihe.
Zukünftig gilt auch ein generelles Halteverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen. Das sind die gestrichelten weißen Linien, die den Rad- vom Autoverkehr trennen. Durch haltende Autos konnten Radfahrer bisher diese Schutzstreifen nicht durchgängig befahren, was zu riskanten Ausweichmanövern führte.
Freie Fahrt durch Einbahnstrassen
Das Verkehrsministerium möchte die Zahl der für Radfahrer in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen vergrößern. Deshalb wird mit der Novelle auch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO vorgenommen. Das ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsbehörden eine bessere Prüfung von Öffnungsmöglichkeiten bei Einbahnstraßen.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will Minister Scheuer den Schutz der Radfahrer verbessern. Künftig müssen Kraftfahrzeuge im Ort einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerhalb von Ortschaften sind es zukünftig 2 Meter. Diese Regel gilt auch bei Fußgängern und den Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen.
In der Vergangenheit wurden viele Radfahrer durch rechtsabbiegende Fahrzeuge erfaßt und teilweise schwer verletzt. Eine neue Regelung soll diese Unfallursache bekämpfen. Für abbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt an diesen Stellen zukünftig „Schrittgeschwindigkeit“, ansonsten drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Ergänzend dazu wird das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen auf bis zu acht Meter (oder bis zu 5 Meter vom Beginn der Eckausrundung) ausgeweitet, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Das soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessern.
Neue Verkehrsschilder für Radler
Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ weist diese zukünftig, unabhängig von ihrer Fahrbahnbeschaffenheit, aus. Speziell für Lastenfahrräder wird das Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt, welches spezielle Parkflächen und Ladezonen ausweist. Mit dem Verkehrszeichen „Überholverbot von Radfahrenden“ soll an Engstellen zukünftig ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge angeordnet werden können.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren
Nach der Ressortabstimmung (19.8.) folgt die Länder- und Verbändeanhörung. Die Bundesländer müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen, damit die Änderungen noch 2019 in Kraft treten können. In einem zweiten Schritt will das Verkehrsministerium noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO und das Straßenverkehrsgesetz ändern.
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Quellen: bmvi, dts