In den Streit um die gescheiterte StVO-Novelle kommt Bewegung. Nach Spiegelinformationen hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Bundesländern einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
Der Kompromiß sieht vor, dass die Geschwindigkeitsgrenzen zwar beibehalten werden, aber die fälligen Sanktionen fallen nun deutlich differenzierter aus. Ein einmonatiges Fahrverbot droht danach nur noch jenen, die mit mindestens 21 Kilometern zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt werden.
Mit der gleichen Strafe müssen dann auch Raser in Autobahnbaustellen rechnen, wenn sie dort mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs sind.
Nach der bisherigen Novelle sollte die Grenze, ab der ein Fahrverbot grundsätzlich verhängt wird, außerorts bei 26 km/h liegen. Innerorts war ein generelles Fahrverbot ab 21 km/h vorgesehen. Dagegen hatte es von Seiten der Kommunalverbände aber Widerstand gegeben.
Höhere Bußgelder statt Fahrverbot
Die Geldstrafen für Geschwindigkeitsübertretungen sollen, so Scheuer’s Kompromißvorschlag, deutlich erhöht werden. Geplant war ursprünglich ein Bußgeld von 70 Euro ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h und 80 Euro (ab 26 km/h). Die neue Höhe der Bußgelder nannte der Minister noch nicht.
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