Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) auf den Weg gebracht. Vor allem E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen ab dem nächsten Jahr höher besteuert werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, nikotinhaltige Substanzen (Liquid) zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen, bisher gilt für sie nur die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, so dass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.
Acht Cent mehr pro Packung
Auch die Raucher klassischer Glimmstengel kommen nicht ungeschoren davon. So soll die Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich erhöht werden. Pro Verkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Zigaretten soll die Tabaksteuer jährlich um acht Cent steigen.
Siegeszigarre wird teurer
Bei ihren Steuerplänen hat die Bundesregierung auch die Konsumenten von Zigarren und Zigarillos berücksichtigt. Hier wird die Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabak in den nächsten zwei Jahren (2022/2023) angepaßt, das heißt um jeweils 0,9 Cent erhöht.
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Erhitzter Tabak wurde bisher wie Pfeifentabak als niedrig besteuerter Rauchtabak eingestuft. Für die nikotinhaltigen Substanzen der E-Zigaretten war sogar überhaupt keine Tabaksteuer fällig. Hier soll die Reform für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, sagt die Bundesregierung.
Schöner „Nebeneffekt“ sind steigende Einnahmen aus der Tabaksteuer für den Finanzminister. Dieser rechnet schon für das nächste Jahr, aufgrund der Erhöhung, mit Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 soll die „Tabaksteuerquelle“ noch heftiger sprudeln und ihm 3,5 Milliarden Euro mehr ins Staatssäckel spülen.
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hib