Nach einem Kabinettsbeschluß vom Mittwoch (20.1.) wird die Tötung von Eintagsküken in Deutschland ab Ende 2021 flächendeckend verboten. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vorgelegt.
Damit endet die in der Legehennen-Produktion übliche Praxis, männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zu töten, da ihre Aufzucht von den Betreibern der Zuchtbetriebe als wirtschaftlich unrentabel eingestuft wird.
Fortschritt für den Tierschutz
Ihre Gesetzesinitiative kommentiere die CDU-Politikerin so: „Mit meinem Gesetz sorge ich dafür, dass in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden“. Diese „unethische Praxis“ gehöre damit der Vergangenheit an. Klöckner: „Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen“.
Alternativen marktreif
Inzwischen stehen den Betrieben, so das Landwirtschaftsministerium, „marktreife Alternativen“ zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung. Diese Verfahren funktionieren bisher in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Die Brutzeit beträgt insgesamt 21 Tage.
Anzeige
Kommentar zum Tierschutzgesetz (mit Nutztierhaltung)
Hier erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung
Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Weiterentwicklung der aktuellen Screening-Technologie und sieht im aktuellen Entwicklungsstand eine „Brückentechnologie“. Die Experten im Ministerium gehen davon aus, dass zukünftig eine Geschlechterbestimmung schon früher möglich ist. Deshalb sieht das Gesetz ab dem Jahr 2024 ein Tötungsverbot schon nach dem sechsten Bruttag vor.
.
Quelle: dts