Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich einer der Unfallbeteiligten einfach vom Unfallort, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Das ergab eine Auswertung der Kreispolizeibehörde in Mettmann.
Die verursachen Schäden reichen von einfachen Lackschäden, bis hin zu schweren körperlichen Verletzungen. Die Motive der Verursacher sind so vielfältig wie deren Ausreden, wenn sie zur Rechenschaft gezogen werden. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“ stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Allein im Kreis Mettmann gab es im Jahr 2017 insgesamt 3529 Verkehrsunfallfluchten.
Jetzt geht die Kreispolizeibehörde in die mediale Offensive und bitte die Bürger um Mithilfe. Durch eine verstärkte Publikation von derartigen Verstößen hofft die Polizei, daß sich verstärkt Zeugen bei ihnen melden. „Schwerpunkt sind Unfälle mit Personenschäden“, sagt eine Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Mettmann.
Zeugen gesucht
Fast schon alltäglich sind Lackschäden auf Parkplätzen, verursacht durch unachtsam geöffnete Autotüren, oder „selbstfahrende“ Einkaufswagen. Diese Lackschäden oder Dellen können für den Verursacher teuer werden. Schon ein leichte Beschädigung kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Da ist es billiger, ungesehen und schnell den Unfallort zu verlassen.
Jetzt sollen Pressepublikationen wie diese helfen, mögliche Zeugen zu finden: „Am Freitag (25. Januar 2019) beobachtete um 16:45 Uhr eine Zeugin, wie ein schwarzer SUV mit dem Kennzeichen „ME-FC …“ auf dem REWE-Parkplatz an der Richrather Straße beim Ausparken einen weißen Fiat 500 beschädigte. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von einigen Hundert Euro. Der Fahrer des SUV entfernte sich in Richtung Langenfeld von der Unfallstelle, ohne weitere Maßnahmen zu ermöglichen oder auf die Polizei zu warten. Die Polizei ermittelt daher nun wegen einer Unfallflucht. Der Mann soll etwa 60 bis 65 Jahre alt gewesen sein und halblange, graublonde Haare gehabt haben.“
Polizei sucht auch „unwillige“ Unfallopfer
Schon ungewöhnlicher ist der Fall eines angefahrenen Unfallopfers, das sich gegen jede Hilfe zur Wehr setzte. Ein Autofahrer stieß an einer Kreuzung in Mettmann mit einem Fußgänger zusammen. Als der Fahrer anhielt und dem älteren Mann Erste Hilfe leisten wollte, schlug dieser um sich und lief davon. Selbst von Sanitätern eines Rettungsfahrzeugs wollte er sich nicht helfen lassen. Jetzt sucht die Polizei mit einer Personenbeschreibung nach dem etwa 70 Jahre alten Mann, um zu klären, ob er bei dem Zusammenstoß verletzt wurde.
Unfallflucht – kein Kavaliersdelikt
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Bei einer Anzeige wird ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Hinweise von Zeugen sind dabei für die zuständigen Ermittler ein wichtiger Weg, um die Unfallflüchtigen zu finden und den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Zeugen sollen eine beobachtete Verkehrsunfallflucht sofort bei der Polizei (auch über Notruf 110) melden. Wichtig für die Ermittler sind Angaben zum flüchtigen Fahrzeug: Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp und die Fahrzeugfarbe. Ebenfalls wichtig ist die Fluchtrichtung des Fahrzeugs und eine Beschreibung des Fahrers.