Die Bundesregierung muss, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ändern, um die Arbeitszeiterfassung rechtskonform zu gestalten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von zwei Münchener Juristen, Volker Rieble und Stephan Vielmeier.
Der Erste ist Universitätsprofessor für Arbeits- und Bürgerliches Recht an der Ludwig Maximilian Universität und der zweite Verfasser leitet eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Auftraggeber des Gutachtens war Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Wie das Handelsblatt berichtet, will Altmaier die Unternehmen vor zu viel Bürokratie bewahren und hat das Gutachten deshalb lange unter Verschluss gehalten. Der Minister ist, bezüglich der vom EuGH geforderten weitgehenden Anpassung des ArbZG, eher skeptisch. Eine so weitgehende Erfassung der Arbeitszeit war bisher in Deutschland nicht üblich. Doch die Bundesregierung hat bei der Neuregelung einen erheblichen Spielraum.
Option: Delegierte Arbeitzeiterfassung
„Das nationale Recht muss angepasst werden“, heißt es in dem Gutachten der Münchener Juristen. Statt die Regelung den Arbeitsgerichten zu überlassen, sollte die Bundesregierung besser den durch den EuGH aufgezeigten Gestaltungsspielraum nutzen, „auch um die berechtigten Interessen der Arbeitgeber zu wahren“, schreiben Rieble und Vielmeier in ihrem Gutachten. So könne der Gesetzgeber etwa Differenzierungen nach Betriebsgröße oder Einkommen der Beschäftigten vorsehen oder dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Arbeitszeiterfassung an die Arbeitnehmer zu delegieren.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
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