Kurz vor der abschließenden Beratung am Donnerstag (20.5) haben sich die Koalitionsparteien auf letzte Änderungen verständigt. Ein Ergebnis: Die umstrittene, wenn auch begrenzte, urheberrechtsfreie Nutzung von Texten, Fotos oder Grafiken für nichtkommerzielle Zwecke bleibt bestehen.
“Mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geben wir dem Urheberrecht das Update für Internet und soziale Medien. Dabei schaffen wir einen Interessenausgleich zwischen Kreativen, Nutzern und Rechteinhabern“, sagte der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski (CDU) nach den Verhandlungen dem Handelsblatt.
Haftungsbegrenzung für Plattformen
Die Koalitionsfraktionen wollen das urheberrechtliche Haftungsrisiko für Online-Plattform begrenzen. Das hatte unter anderem Google gefordert und darauf hingewiesen, dass sich Diensteanbieter sonst gezwungen sehen könnten, im Zweifel zu viele Inhalte mittels Filter am Upload zu hindern („Overblocking“). Dieser Forderung kommen Union und SPD nun nach, indem sie im Gesetz klarstellen, dass die Plattformen nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Beschwerdeverfahren nicht mehr schadensersatzpflichtig sind.
Anzeige
BUCHTIPP > Meine Rechte als Urheber (dtv-Verlag 2020)
Hier erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung
Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass Rechteinhaber bei einer Vielzahl von „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“ nicht mehr hinterherkommen könnten, die Inhalte händisch zu prüfen und gegebenenfalls den „roten Knopf“ zu drücken, etwa bei Liveübertragungen. Dazu erklärte der Unionssprecher: „Es bedarf nun keiner händischen Prüfung mehr, wenn ein Fußballbundesligaspiel auf Facebook hochgeladen werden soll. Rechteinhaber können bis zum Zeitpunkt der Ausstrahlung Copyright-Piraterie automatisch unterbinden.“
Wissenschaftliche Kontrolle
Neu ist, dass wissenschaftliche Institutionen ein Auskunftsrecht gegenüber Online-Diensten erhalten. Die Forscher sollen demnach Daten von Upload-Plattformen wie YouTube abfragen dürfen, um die Wirkung der gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf das Sperren oder Entfernen von Inhalten beurteilen zu können. Mit dieser Regelung geht die Koalition sogar über die EU-Richtlinie hinaus.
Memes-Ersteller bevorzugt
Eine besonders umstrittene Regelung bleibt erhalten. Es geht um die „geringfügige Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken“. Damit können auch zukünftig bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden, ohne den Urheber zu fragen.
„Mit einer klaren Regelung zur Nutzung von Memes oder Gifs bringen wir Rechtssicherheit in einen bisherigen Graubereich“, kommentiert Unionspolitiker Schipanski die für die Urheber der Text-, Foto- oder Grafikdatei nachteilige Rechtsregelung.
.
dts, rb