Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss sagt der Rheinischen Post: „Beim Artikel 13 geht es um den Schutz des geistigen Eigentums anderer. Das ist ein Grundrecht, das wir mit der digitalen Welt dringend in Einklang bringen müssen.“
Es ist nicht richtig, wie vielfach behauptet wird, dass mit Artikel 13 auch Nachbarschafts-, Dating- und Handelsplattformen künftig ihre Inhalte systematisch auf Urheberrechtswerke kontrollieren müssen“, so Voss gegenüber der Zeitung. Zudem habe Brüssel eine Reihe von Ausnahmen geschaffen, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Von Artikel 13 sind nur ein bis fünf Prozent der Plattformen überhaupt betroffen, so der CDU-Experte. „Die Neuregelungen des Artikels 13 betreffen nur aktive Plattformen, die in großem Stil urheberrechtlich geschützte Werke anderer hochladen und damit Geld verdienen. „
Voss warnt vor einem Scheitern
Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die Urheberrechtsreform warnt eindringlich vor einem Scheitern der europäischen Urheberrechtsreform. „Wenn es uns nicht gelingt, das Gesetz Ende März im Europäischen Parlament zu verabschieden, dann sehe ich schwarz“, so Voss. In der nächsten Wahlperiode werde es kaum noch möglich sein, gegen die dann sicherlich stärkeren anti-europäischen Kräfte überhaupt noch eine für Europa sinnvolle Regelung durchzusetzen.
Der CDU-Europaabgeordnete betont die, aus seiner Sicht, bestehende Notwendigkeit der Urheberrechtsreform und verweist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg.
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RB, dts-Nachrichtenagentur