Arbeitgeber müssen ihre Angestellten künftig rechtzeitig über nicht genommene Urlaubstage informieren und darauf aufmerksam machen dass sie sonst verfallen.
Diese Entscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag. Bevor der Urlaubsanspruch verfällt müssen Arbeitgeber künftig ihre Arbeitnehmer auffordern, die noch nicht beantragten Urlaubstage zu nehmen.
Konkret ging es in dem Prozess um die Klage eines Wissenschaftlers, der die Abgeltung von 51 Urlaubstagen verlangte, die er bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses noch nicht genommen hatte.
Urteil gilt als Grundsatzentscheidung.
In den Vorinstanzen hatte das zuständige Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Zahlung der vom Kläger verlangten Urlaubsabgeltung verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hatte in der nächsten Instanz die Berufung des Arbeitgebers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hatte für eine endgültige Klärung schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur