Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die als „Abtreibungsärztin“ bundesweit bekannt gewordene Kristina Hänel bestätigt.
Die Frau war bereits 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichte. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um unerlaubte Werbung für Abtreibungen. Hänel hatte schon vor dem Urteil am Freitag angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Der entsprechende Paragraf 219a ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Unterstützung bekam sie dafür sogar von der Justizministerin persönlich. Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt auf eine Neuregelung des Paragraphen gedrängt.
Barley will Paragraph 219a ändern
„Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley der Funke-Mediengruppe. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragraphen geführt werden, erklärte die Ministerin, unter anderem im Hinblick auf Hänel.
Paragraph 219a stellt das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Information. Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley der Zeitung weiter. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“
Kabinett sucht nach einem Kompromiss
Barley hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen Ausgelöst hatte den Streit in der Regierung der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören. Das Amtsgericht Gießen hatte sie deswegen im November vergangenen Jahres zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil es den Tatbestand der unerlaubten Werbung für Abbrüche erfüllt sah.