„Die Restschuldbefreiung sollte bereits nach drei Jahren möglich sein“, fordert Rechtsanwalt Kai Henning. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Im Anwaltsverein sind rund 1.500 Rechtsanwälte organisiert und viele fordern eine deutliche Verkürzung der Insolvenzverfahren für Verbraucher. Aktuell beträgt die Laufzeit für Insolvenzverfahren in Deutschland fünf oder sechs Jahre.
EU-Kommission setzt sich für 3-Jahres-Frist ein
Vorbild könnte Großbritannien sein, wo Verbraucherinsolvenzen nach einem Jahr beendet werden. Auch die EU-Kommission mache sich für eine Verkürzung auf drei Jahre stark. In Deutschland können sich überschuldete Verbraucher nur dann vorzeitig aus ihrer Insolvenz befreien, wenn sie 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen haben, was nur selten gelingt.
„Von einer kürzeren Insolvenzlaufzeit profitieren alle“, so Henning. Ohnehin erhalten die Gläubiger in der Praxis in rund 75 Prozent aller Verbraucherverfahren keine Ausschüttung. Doch solange die Verfahren dauern, müssten die Gerichte sie auch verwalten.
Die Gläubiger verlieren dabei nichts
„Hier lassen sich Zeit und Kosten in Millionenhöhe einsparen“, argumentiert der Fachanwalt. Die überschuldeten Personen könnten wiederum schneller wieder wirtschaftlich resozialisiert werden. Der Gesetzgeber sollte die Chance zu einer „echten Verbesserung“ nutzen. „Die Gläubiger verlieren hierdurch nichts, die Gerichte werden entlastet“, so Henning bei seinem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur