Die vom Datenschutz vorgeschriebene Cookie-Genehmigungsanfrage bei jeder neuen Webseite ist nervig. Trickreich versuchen die Seitenbetreiber eine Generalvollmacht zu erlangen. Wer nicht gewillt ist, bewußt entgegen seiner Reflexe zu clicken, drückt schnell auf das bequeme „alle Cookies zulassen“.
„Viele Anbieter gestalten ihre Banner derart manipulierend, dass die Nutzer am Ende entnervt einer Auswertung ihres Surfverhaltens und Interessen zustimmen – und es eben keine informierte und freie Einwilligung gibt“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dazu im Handelsblatt.
Voreinstellung: Kein Werbe-Tracking
Die Verbraucherschützer verlangen, dass Web-Browser und Betriebssysteme so voreingestellt werden, dass eine Analyse des Surfverhaltens von Nutzern zu Werbezwecken „grundsätzlich abgelehnt“ wird. „Sollten Verbraucher dies anders wünschen, könnten sie dies an zentraler Stelle im Web-Browser oder Betriebssystem einstellen“, meint Müller.
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VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Borowski)
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Im Bundesjustizministerium (BMJV) stoßen die Verbraucherschützer mit ihrer Forderung auf offene Ohren. Justizstaatssekretär Christian Kastrop sagte der Zeitung: Verbraucher würden im Netz oft mit undurchsichtigem Web-Design, langen Texten und komplizierten Browserfenstern konfrontiert, wenn es um das Einwilligen zum Sammeln und Verarbeiten von Daten gehe. Als Folge klickten viele schnell und genervt auf „Akzeptieren“ – schlimmstenfalls ohne die Konsequenzen zu kennen.
Nutzerfreundliche Cookie-Auswahl
Um diesen Mißstand zu beheben plant das Bundesjustizministerium jetzt, die Cookie-Auswahlbanner im Internet nutzerfreundlicher gestalten. Einwilligungen im Netz seien nur wirksam, wenn sie auf Basis „klarer und verständlicher“ Informationen erfolgen, sagt Kastrop. Deshalb müsse auch die Einwilligung in die Verwendung von Cookies „einfach, verständlich und rechtssicher“ ausgestaltet werden. „Wer nicht im Netz mit Cookies getrackt werden will, muss das im Browser-Fenster genauso leicht wegklicken können wie das Einwilligen angeklickt werden kann“, stellt der Staatssekretär aus dem Justizministerium klar.
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dts