Die AGB von PayPal enthalten 20.000 Worte in 1000 Sätzen. Smartphone-Nutzer müssen 330 Mal scrollen, um alles zu lesen. Ausgedruckt sind es immerhin 80 Seiten. Zu viel und zu intransparent finden die Verbraucherschützer.
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Anbieter dem potentiellen Nutzer vorgibt. Wer mit diesen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, der kann den angebotenen Service nicht nutzen.
Wer aber das Häkchen hinter „habe ich gelesen und bin einverstanden“ setzt, der erklärt sich manchmal mit Regelungen einverstanden, mit denen er eigentlich nicht einverstanden gewesen wäre, wenn er die AGB gelesen hätte. Schon die Länge der Texte schreckt viele User ab, die dann gerne mal auf das „AGB-Studium“ verzichten, aber nicht auf die angebotene Dienstleistung.
Verstoß gegen Transparenzgebot
Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigten Verbraucher 80 Minuten, um die neuen PayPal-Bedingungen vollständig zu lesen, sagt Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den Marktwächter Digitale Welt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber der Funke-Mediengruppe. „PayPal verstößt damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher“, kritisiert Elbrecht den Onlinebezahldienst.
PayPal soll Unterlassungserklärung abgeben
Jetzt haben die Verbraucherschützer PayPal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die 80-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, sind ihrer Meinung nach zu lang. „PayPal verstößt damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher“, kritisierte Carola Elbrecht.
Die Verbraucherschützer sehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor“, erläutert Elbrecht.
PayPal prüft den Vorwurf bei Ende Februar
„Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen“, kritisierte die Marktwächterin Elbrecht. Jetzt hat PayPal zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. Der Finanzdienstleister, der in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden hat, prüft die Angelegenheit, will sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern.
Quelle: Red. mit Material der dts-Nachrichtenagentur