Ein neues Gesetz soll zu mehr Fairness beim Abschluss von Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern führen. Dafür hat die Bundesregierung am Mittwoch (16.12.) den Gesetzentwurf für „faire Verbraucherverträge“ auf den Weg gebracht.
Sowohl der Vertragsschluss als auch die Vertragsbedingungen sollen „faireren Voraussetzungen“ unterliegen. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten vor. Konkret soll eine bindende Vertragslaufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden.
Vertragsverlängerung neu geregelt
Verträge dürfen dem Entwurf zufolge nur automatisch über drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn das Unternehmen den Kunden „rechtzeitig“ auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Diese Regelungen zu Vertragslaufzeit und Verlängerungen sollen durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat ergänzt werden. Strom- und Gaslieferverträge müssen künftig in Textform bestätigt werden.
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Laut Justizministerium sollen Verbraucher so besser vor einem telefonisch aufgedrängten Lieferanten- oder Vertragswechsel geschützt und ihre Position im Streitfall gestärkt werden. Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind Dokumentationspflichten für Telefonwerbung sowie die Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Abtretung von auf Geld gerichteten Ansprüche beschränken.
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Quelle: dts