Die Amtszeit von Andreas Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) , neigt sich dem Ende zu. Der renommierte Staatsrechtler Christoph Degenhart würdigt die Arbeit des bundesweit bekannten Verfassungsrechtlers. Dieser habe einen „sehr ausgleichenden Stil“ gepflegt.
Degenhart lobte insbesondere die ruhige und sachliche Verhandlungsführung von Voßkuhle, über den er im Handelsblatt sagte: „Im Unterschied zu anderen Senatsmitgliedern ließ er selten erkennen, welcher Seite er zuneigte, sein Mienenspiel blieb undurchdringlich“.
Insgesamt zieht der Leipziger Staatsrechtler ein „positives Fazit“ der Amtszeit Voßkuhles. Seine Verhandlungsführung sei immer „ruhig und sachlich“ gewesen und als Senatsvorsitzender habe er eher zurückhaltend agiert.
Verfassungsgericht bei Corona gefordert
Angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hebt Degenhart die besondere Rolle des höchsten deutschen Gerichts hervor und sagt dazu: „Im Zeichen der Coronakrise bedarf es in besonderem Maße eines Verfassungsgerichts, das die Grundrechte gegenüber einer übermächtigen Exekutive schützt“.
Mit Blick auf die Urteile, die in der Amtszeit von Andreas Voßkuhle gesprochen wurden, weist Degenhart in der Zeitung besonders auf das NPD-Urteil und die vielen Grundsatzentscheidungen zu Fragen der europäischen Integration hin. „Am besten in Erinnerung sind mir natürlich die Verfahren, an denen ich beteiligt war, so das heutige nun tatsächlich bahnbrechende Urteil zu den Anleihenkäufen der EZB“, so der Staatsrechtler aus Leipzig.
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Quelle: dts