Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzt sich erstmals mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten beim Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander. Zwei Eilanträge liegen dem Gericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor.
In Karlsruhe liegen zwei Eilanträge für Verfassungsbeschwerden vor, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. Im ersten Fall geht es um die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln. Der andere Eilantrag betrifft die Entscheidung des Bundestages, nach der Mietzahlungen ausgesetzt werden können, wenn ein Mieter durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet.
Vorrangige Bearbeitung
Nach dem Zeitungsbericht sind beide Verfahren mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt worden. Sie werden deshalb von den zuständigen Berichterstattern des Verfassungsgerichts vorrangig bearbeitet. Weitere Verfassungsbeschwerden wegen eingeleiteter Corona-Maßnahmen seien ins allgemeine Register aufgenommen worden und befänden sich im Status der Vorklärung, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Gerichtsangaben.
Quelle: dts
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