Der Bayreuther Verfassungsrechtler Professor Dr. Stephan Rixen glaubt nicht, dass die am Mittwoch (18.11.) im Eilverfahren durchgeführten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden.
„Das Gesetz schafft wichtige Vorkehrungen, damit Grundrechtsbeschränkungen nicht zu schnell und zu schneidig möglich sind“, sagte er bei Watson. Eine Pandemie lasse sich nicht ohne Grundrechtseingriffe bekämpfen. „Ein Eingriff verletzt Grundrechte aber nicht, wenn er verhältnismäßig ist. Genau das wollen die Gesetzesänderungen sicherstellen“, so Rixen.
Kein „Ermächtigungsgesetz“ – im Gegenteil
Den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz, welches 1933 den Weg in die Diktatur ebnete, hält er für falsch.
Das neue Gesetz schaffe strikte Fristen mit entsprechenden Überprüfungspflichten. Das zeige, wie genau der Verfassungsstaat darauf achtet, übermäßige Freiheitsverluste zu vermeiden. Das Infektionsschutzgesetz wolle „gerade den Gesundheitsschutz erreichen“.
Gesetz mit freiheitsschützenden Absichten
Es sei entscheidend, dass das neue Gesetz so umgesetzt werde, dass „seine freiheitsschützenden Absichten Wirklichkeit werden“, sagte Rixen dem Nachrichtenportal. Professor Rixen ist ordentlicher Professor an der Universität Bayreuth. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls Öffentliches Recht I (Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht). Im April 2020 wurde Rixen vom Bundestag auf Vorschlag von CDU/CSU zum Mitglied des Deutschen Ethikrates gewählt.
Anzeige
Topaktueller Grundgesetz – Kommentar (C.H.Beck 2020)
Hier erfahren Sie mehr > juristische-Fachbuchhandlung