„Die Ausgangssperre ist verfassungswidrig“, sagt die renommierte Verfassungsrechts-Expertin Anna Katharina Mangold. Sie lehrt an der Universität in Flensburg. „Die Chancen einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sind hoch“, sagte sie der Bildzeitung.
Die Verfassungsrechtswissenschaft habe „unisono massive Kritik“ geäußert. Regierung und Bundestag hätten „die Kritik in den Wind geschlagen“. Das sei beispiellos, so die erfahrene Juristin. Konkret kritisiert Mangold, daß die Bürger unter Generalverdacht stünden: „Sie müssen nun erwarten, dass die Polizei sie nachts aufgreift.“
Eingriff grundgesetzwidrig
Außerdem sei der Schutz von Ehe und Familie vor dem staatlichen Zugriff in Gefahr. „Der Staat darf nicht in das Leben einer Familie eingreifen. Das tut er aber: Durch die Ausgangssperre dürfen sich Ehepartner, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, nachts nicht mehr besuchen“, kritisiert die Flensburger Professorin.
Polizei legt Grundrechte aus?
Zudem bleibe vieles unklar: „Was bedeutet Spazierengehen allein? Dürfen Ehegatten nach 22 Uhr nicht mehr zusammen um den Block gehen oder joggen? Und: Müssen sie 1,5 Meter Abstand halten? Das ist absurd.“ Grundrechte würden zur „Auslegungssache“ der Polizei. „Der Bürger ist in der Hand von Polizeibeamten und deren Wohlwollen. Wir sind aber kein totalitärer Staat.“
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Ebenso verfassungswidrig sei, dass es keine Ausnahmen für Geimpfte und Immune gibt, meint die Verfassungsrechtlerin, die ein entsprechendes Gutachten für den Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ verfasst hat.
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dts, rb