Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein, sieht den Grund für den schärferen Ton zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den „objektiv schwierig“ zu vereinbarenden Rechtsordnungen. Ein „Weiter so“ könne schwierig werden, meint die Nachfolgerin von BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle beim Vorsitz im zweiten Senat.
Dies hinzubekommen, sei jedoch die Aufgabe, sagt Wallrabenstein. Die Kritik, der EuGH presche zu stark vor, ist ihrer Meinung nach, so nicht richtig. Phasenweise habe sich der EuGH als Motor der europäischen Integration verstanden, zurzeit sehe sie dies aber nicht. Ein pauschales Bild, „der will immer zu viel und lässt den Mitgliedsstaaten zu wenig Raum“, könne man nicht zeichnen, sagte Wallrabenstein der Frankfurter Rundschau.
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts fällte kürzlich das heftig umstrittene EZB-Urteil. Die in sozialen Medien geäußerten Zweifel an der Unabhängigkeit der Verfassungsrichter, weil sie im Bundestag beziehungsweise Bundesrat – und somit von Parteien – gewählt werden, hält Wallrabenstein, die seit 2010 in Frankfurt als Professorin tätig ist, für unbegründet. Die Begrenzung der Amtszeit auf 12 Jahre und die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der Wahl habe sich bewährt, meint die neue Senatsvorsitzende.
Hintergrund
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte Anfang Mai in einem umstrittenen Urteil die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig erklärt und ein anders lautendes Urteil des EuGH für „objektiv willkürlich“ und nicht bindend erklärt. Die EU-Kommission erwägt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
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