Gedankenlos geht Otto Nomalverbraucher/in in den Supermarkt, kauft ein, zahlt und geht wieder. Ein alltäglicher Vorgang und niemand denkt dabei an einen Verkehrsunfall.
WARNHINWEIS: Wenn Sie diesen Beitrag jetzt weiterlesen, werden Sie nie wieder unbeschwert in einen Supermarkt gehen können, ohne sich fragen zu müssen, wie Sie sich als „verständiger Kunde“ jetzt verhalten müssen.
In einem Gang eines Supermarktes machte eine Kundin beim Abbiegen von einem Haupt- in einen Seitengang einen Schritt rückwärts, ohne sich zuvor umzusehen. Sie wollte eine ihr entgegen kommende Verkäuferin, die auf einer sogenannten Ameise eine Palette transportierte, vorbeilassen. Durch den Rückwärtschritt kam es zum Zusammenstoß mit einer anderen Kundin. Diese stürzte und brach sich den Ellenbogen. Es kam zum Rechtsstreit mit den entsprechenden Schadenersatzforderungen. Jetzt musste das OLG Hamm die Haftungsfrage klären.
Interessant sind die Ausführungen des OLG Hamm zu den „Verkehrsregeln“ im Supermarkt. Da heißt es:
„Wegen der in einem Supermarkt bestehenden Kollisionsgefahr mit anderen Kunden oder von diesen benutzten Einkaufswagen bewege sich ein verständiger Kunde im eigenen Interesse nicht rückwärts von einem Regal in den Gang zurück, ohne sich zuvor umzuschauen. Jedenfalls müsse ein Besucher, der sich rückwärts in die Verkaufsgänge zurückbewege, mit Hindernissen verschiedenster Art rechnen, weil diese dem Treiben im Supermarkt immanent seien. Auf diese habe sich der Kunde einrichten, was die Beklagte versäumt habe, weil sie – ohne zuvor zurück zu sehen – zurückgegangen sei.
Die Klägerin treffe ein hälftiges Mitverschulden an dem Unfall, weil sie ebenso wie die Beklagte zu der Kollision beigetragen habe. Sie habe ihrerseits nicht auf die Bewegungen der sich in ihrer Nähe bewegenden Beklagten geachtet, als sie diese passiert habe. Hierdurch habe sie ebenso wie die Beklagte gegen die beschriebenen Sorgfaltspflichten eines Kunden beim Besuch eines Supermarkts verstoßen.“ So ist es in der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 22. August 2016 zu lesen.
Abschließend möchte der Verfasser noch zwei Verbesserungsvorschläge für mehr Sicherheit im Supermarkt einbringen. Erstens, Rückspiegel für alle Einkaufswagen (oder eine entsprechende Rückwärtsfahrkamera) und zweitens ein Warnsignal beim Rückwärtsschieben des Einkaufswagens. Dann sind alle Kunden/innen viel sicherer im Supermarkt unterwegs.
Bis diese technischen Verbesserungen zur Verfügung stehen, bleibt nur der bewährte Schulterblick und eine defensive Fahrweise mit dem Einkaufswagen.