Der Coronavirus entwickelt sich zu einem Treiber der Digitalisierung. Angesichts der großen gesundheitlichen und nicht verantwortbaren Risiken für die Besucher von Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften, will die Bundesregierung alternativ digitale Wege öffnen, um die notwendigen Beschlüsse rechtskräftig zu fassen.
Die bundesweiten Verbote, größere Versammlungen abzuhalten, fallen mitten in die Hauptversammlungssaison der DAX-Konzerne. Einige Konzerne wie Continental und Daimler und haben ihre Aktionärstreffen bereits auf unbestimmte Zeit verschoben.
Nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung, welcher der Zeitschrift Capital vorliegt, sollen die Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften, auch ohne entsprechende Regelung in ihrer jeweiligen Satzung, virtuelle Versammlungen beschließen können. Darüber hinaus wird die Ladungsfrist für präsenzlose Hauptversammlungen von bislang 30 auf 21 Tage verkürzt.
Trotz „Lockdown“ handlungsfähig beleiben
Mit den Änderungen beim Aktienrecht, das bisher eine strikte Präsenzpflicht auf Hauptversammlungen vorsieht, soll die Handlungsfähigkeit großer Aktiengesellschaften in Zeiten einer Virus-Pandemie sichergestellt werden. Mit den vorgesehenen Änderungen will die Bundesregierung die Möglichkeit schaffen, dass Abstimmungen ohne Präsenz der Aktionäre durchgeführt werden können. Laut Gesetzentwurf soll die Stimmrechtsausübung „über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung“ möglich sein.
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Auch Fragen der Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat sollen über digitale Kanäle möglich sein. Die geplanten Änderungen gelten für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Gesellschaften (SE). Auch für Genossenschaften und Vereine sind Erleichterungen geplant.
Der Gesetzentwurf soll noch am Montag, im Rahmen der Sofortmaßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie, von der Regierungskoalition beschlossen werden.
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Quelle: rb, dts