„Mit dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ist das anlasslose und massenhafte Sammeln von Daten durch die Sicherheitsbehörden endgültig beerdigt“, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJ) , Benjamin Strasser (FDP).
Er begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine anlassbezogene und richterlich genehmigte Speicherung von Daten geeinigt“, erklärte Strasser gegenüber der Funke-Mediengruppe aus Essen. Diese Vereinbarung werde man jetzt „schnellstmöglich umsetzen“.
Weg frei für Neuregelung
Sofern bei den Sicherheitsbehörden ein Anfangsverdacht hinsichtlich eines Tatverdächtigen bestehe, könnten mit dem geplanten Gesetz Daten dieser Person für das Ermittlungsverfahren erhoben werden, so der FDP-Rechtsexperte. „Mit diesem Quick-Freeze-Verfahren geben wir den Sicherheitsbehörden im Kampf etwa gegen Kindesmissbrauch und Terrorismus ein neues Werkzeug an die Hand.“ Dafür brauche die Polizei aber eine bessere technische Ausstattung, um die rechtstaatlich erhobenen Daten zügig auszuwerten.
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NEUAUFLAGE September 2022
Polizei- und Ordnungsrecht (Kommentar)
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