Wer eine öffentlich angebrachte EU-Flagge willentlich beschädigt, der macht sich künftig strafbar. Diesem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juni zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz sofort in Kraft.
Nach diesem neuen Gesetz droht potentiellen Demonstranten für das „Verunglimpfen von EU-Symbolen“ (Flagge oder Hymne) eine Geldbuße, oder sogar eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren. Schon der Versuch ist künftig strafbar.
Auch ausländische Flaggen tabu
Auch ausländische Flaggen genießen zukünftig verstärkten Schutz vor einer Verunglimpfung durch Demonstranten. Dafür hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf, der von der Ländervertretung initiiert wurde, noch einmal verschärft. Schon bisher stand die Verunglimpfung ausländischer Flaggen unter Strafe. Jetzt droht pyromanischen Demonstranten eine Geldstrafe, oder sogar Gefängnis bis zu zwei Jahren. Auch jedwede andere Form von „Verunglimpfung“ ist strafbar.
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Hintergrund
Die Initiative für das Gesetz geht auf Sachsen zurück. Das Land hatte im Juni 2019 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Ausschlaggebend dafür waren rechte Aufmärsche im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei konnte damals aufgrund der Strafbarkeitslücke nicht einschreiten. Der Bundesrat beschloss den Gesetzentwurf im September 2019 und brachte ihn anschließend beim Bundestag ein, der ihn im Mai 2020 annahm.
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Quelle: PM Bundesrat
1 Kommentare
Meinungsfreiheit ist für Politiker offenbar überbewertet.
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