Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem kürzlich ergangenen Hinweisbeschluss des 8. Zivilsenats wenig praktische Auswirkungen auf die künftigen Verfahren gegen den VW-Konzern.
Der Hinweisbeschluss des 8. Senats sei für den zumeist zuständigen 6. Senat „nicht bindend“, betonte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofes. Gegenüber der „Zeit“ erläuterte die BGH-Richterin diese Stellungnahme so: Die Maßstäbe an das Vertragsrecht seien andere als „für die unerlaubte Handlung, zu denen auch die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zählt, die dem Konzern Volkswagen vorgeworfen wird“.
Im konkreten Fall ging es um Vertragsrecht, ein Auto-Käufer hatte ein Autohaus verklagt. Die Parteien einigten sich letztendlich auf einen Vergleich. Zuständig für dieses Verfahren war der 8. Zivilsenat. Dieser ist die letzte Instanz, wenn Kunden gegen Autohäuser klagen. Der abschließende Hinweisbeschluss des 8. Senats hatte bei vielen geschädigten VW-Kunden Hoffnungen geweckt.
Zuständig für die mit dem Dieselskandal zusammenhängenden Klagen gegen den VW-Konzern ist aber der 6. Zivilsenat des BGH und dieser ist an Entscheidungen anderer Senate nicht gebunden.
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RB, dts-Nachrichtenagentur