Die Anwälte der Verbraucherzentrale Bundesverband, die mit dem VW-Konzern über einen Vergleich verhandelt haben, wehren sich gegen den Vorwurf, überhöhten Honorarforderungen hätten diesen platzen lassen. „Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick“, erläutert Rechtsanwalt Ralph Sauer im „Tagesspiegel“.
„Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar gespendet“, sagte der Jurist von RUSS Litigation der Zeitung. VW hatte die Gespräche abgebrochen und das mit der Gebührenforderung von 50 Millionen Euro für die VZBV-Anwälte begründet. Sauer betont, dass es sich bei der Gebührenforderung nur um 100 bis 120 Euro netto, umgerechnet auf den Einzelfall, gehandelt habe. Das sei die Untergrenze dessen, was gebührenrechtlich zulässig gewesen wäre. „VW hat einen Vorwand gesucht, den Vergleich platzen zu lassen“, so Sauer.
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Wahlmöglichkeit beim Verfahren torpediert
Bei einem Vergleich in diesem Musterfeststellungsverfahren hätten die Verbraucher die Wahl gehabt, ob sie den Vergleich annehmen, oder ob sie lieber in einem Einzelverfahren (z.B. mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers) selbst klagen. Da inzwischen immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden würden, könnte eine Einzelklage lukrativer sein, meint der Anwalt von RUSS Litigation.
Das Problem: Diese Wahlmöglichkeit besteht nur, wenn das Massenverfahren beendet wird! So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder es auszuschlagen. „Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick“, urteilt Jurist Sauer in der Zeitung.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur