Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „3. Waffenrechtsänderungsgesetzes“ stößt beim Bund Deutscher Sportschützen (BDS) auf heftige Kritik. Für seinen Präsidenten, Friedrich Gepperth, stellt die Novelle „einen „Frontalangriff auf das Sportschützenbedürfnis zum Waffenbesitz““ dar.
Während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag sagte auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Schützenbundes (DSB) Jörg Brokamp, die geplante Verschärfung des Waffenrechts drücke ein gewaltiges Misstrauen und einen Generalverdacht gegenüber den Schützenverbänden und ihren Mitgliedern aus. Die überzogenen Restriktionen führten zu Unverständnis und Politikverdrossenheit.
Waffenregister wird ausgebaut
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Schusswaffen und deren wichtigste Teile sollen zukünftig besser gekennzeichnet werden. Damit wird es für die Strafverfolger einfacher, die Herkunft einer Waffe zu ermitteln. Dazu will die Regierung das Nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausbauen. Ferner ist vorgesehen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen einzuführen.
Kein „IPSC-Schießen“ in Deutschland ?
Bestimmte große Wechselmagazine und Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen sollen zu „verbotenen Gegenständen“ werden. BDS-Präsident Gepperth kritisiert: In keinem europäischen Land seien als Folge der Richtlinienumsetzung die Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Sportschützen verschärft worden. Nur in Deutschland würden „große Magazine“ verboten. Damit sei IPSC-Schießen, eine der größten Schießsportarten, in Deutschland nicht mehr möglich. Dabei sehe die EU-Richtlinie hierfür ganz klar eine Ausnahmemöglichkeit vor, so Gepperth.
An einen großen Sicherheitsgewinn durch das Verkaufsverbot großer Magazine glauben auch die Vertreter der Sicherheitsbehörden nicht. Die Regelung sei überflüssig, sagte Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter bei der Anhörung im Bundestag. Den „berechtigten Interessen“ der Eigentümer derartiger Magazine soll durch eine weitgehende Besitzstandsregelung Rechnung getragen werden, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Was ist IPSC-Schießsport ?
Die Abkürzung IPSC steht für „International Practical Shooting Confederation“ . Das ist der internationale Verband für angewandten Schießsport. Bei dieser Sportart steht der Schütze nicht an einer Stelle, sondern bewegt sich auf einem festgelegten Parcour während der Schussabgabe. Neben der Treffgenauigkeit spielen hier die Bewegung des Schützen und die Zeit die er benötigt, eine Rolle bei der Bewertung.
Diese Art des Schießsports wird laut BDS in 100 Ländern praktiziert und von mehr als einer Million aktiven Schützen ausgeübt. Allein in Europa sind, nach Angaben des Sportschützenverbandes, die Schießsportverbände von 27 der 28 EU-Mitgliedstaaten Mitglied im IPSC-Weltverband.
IPSC wird weltweit in 100 Ländern von mehr als einer Million aktiven IPSC-Schützen ausgeübt. Jährlich werden mehr als 350 internationale Wettkämpfe durchgeführt, mit Teilnehmerzahlen bis zu über 1.000 Startern aus aller Welt. Im Jahre 2015 wurden alleine in Europa 175 internationale Wettbewerbe veranstaltet, mit mehr als 25.000 Einzelstarts. IPSC ist als Schießsport weltweit etabliert und die Trägerschaft erfolgt oft durch nationale olympische Verbände, wie beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Griechenland, Portugal oder Polen.
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Nachtrag/Korrektur: Bei der Vereinszuordnung hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Friedrich Gepperth ist selbstverständlich Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) und nicht des Deutschen Schützenbundes (DSB).
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Quelle: rb, hib
1 Kommentare
Friedrich Gepperth ist Präsident des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. und NICHT des DSB
https://www.bdsnet.de
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