Der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) , Peter Müller, ist irritiert über den Ablauf der Berliner Wahl zum dortigen Abgeordnetenhaus und zum Deutschen Bundestag. Beide Wahlergebnisse wurden angefochten.
Wenn sich das so darstelle, wie das den Medien zu entnehmen sei, „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“, sagte der im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständige Richter der FAZ. Das seien, soweit er es übersehen könne, „tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben“.
Klare Worte vom Richter
Da würden Verhältnisse geschildert, dass man versucht sei zu sagen, „so was hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“
Dass sich ein aktiver Richter des Bundesverfassungsgerichts zu einem aktuellen Thema so äußert, ist mehr als selten und deutet auf Irritationen hin, die angesichts des in Berlin gezeigten Rechtsverständnisses in Karlsruhe wohl bestehen.
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Müller, der früher als CDU-Politiker Ministerpräsident des Saarlands war, äußerte sich auch zur Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz: Diese habe mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger nicht mehr durchschaubar sei. Derzeit läuft dazu ein abstraktes Normenkontrollverfahren.
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Quelle: dts, bo