Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Dafür hat das Kabinett am Mittwoch (4.11.) einen neuen Gesetzentwurf, das „Baulandmobilisierungsgesetz“, auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf baut auf Empfehlungen der Baulandkommission auf und soll den Kommunen die Bereitstellung von neuem Bauland erleichtern. Im Rahmen der Gesetzesänderung soll auch die Möglichkeit reduziert werden, bisherige Mietwohungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
„Angespannte“ Wohnungsmärkte
Das neue „Baulandmobilisierungsgesetz“ ermächtigt die Landesregierungen, durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt werden muss. Einschränkung: Zur Wahrung „berechtigter Interessen“ sollen Eigentümer einen Genehmigungsanspruch haben, wenn eine „wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“ vorliegt. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis Ende 2025 gelten.
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