Die Grünen bemängeln, dass für den Aufbau und Betrieb des neuen Wettbewerbsregisters zu wenig Personal beim zuständigen Bundeskartellamt vorhanden ist. Schon Mitte vergangenen Jahres hatte Kartellamtschef Andreas Mundt den Personalbedarf mit 30 zusätzlichen Mitarbeitern beziffert.
Im Wettbewerbsregister sollen künftig Unternehmen elektronisch gespeichert und abrufbar sein, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist. Auf diese Weise sollen unredliche Firmen daran gehindert werden, von öffentlichen Aufträgen zu profitieren. In der Gesetzesbegründung für das Wettbewerbsregister sind 29,6 Stellen vorgesehen, die beim zuständigen Bundeskartellamt für die neuen Aufgaben geschaffen werden sollen.
Aufträge nur für faire Unternehmen
„Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die fair spielen“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Dröge, dem Handelsblatt. Das neue Wettbewerbsregister ist für sie der geeignete Garant dafür. „Wenn von Anfang an zu wenig Personal zur Verfügung steht, kann das nicht funktionieren“, meint Dröge.
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Vorausgegangen war eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Aus der Antwort der Bundesregierung, die im Handelsblatt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass im Jahr 2019 für das Wettbewerbsregister insgesamt 17 Stellen zur Verfügung standen und mit dem Haushalt 2020 steigt deren Zahl auf 28,6 Stellen.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur